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   BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 164/89   

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https://dejure.org/1989,3946
BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 164/89 (https://dejure.org/1989,3946)
BAG, Entscheidung vom 15.08.1989 - 8 AZR 164/89 (https://dejure.org/1989,3946)
BAG, Entscheidung vom 15. August 1989 - 8 AZR 164/89 (https://dejure.org/1989,3946)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urlaubsübertragung bei Arbeitsunfähigkeit - Wirksame Geltendmachung eines Urlaubsanspruchs nicht nur dann, wenn der Anspruch noch vor Eintritt der tariflichen Verfristung erfüllt werden kann - Kein Verfall des Urlaubsanspruchs, wenn zwischen Beendigung der Krankheit und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaub: Übertragung des Urlaubs bei Arbeitsunfähigkeit - Dauer der Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 164/89
    Aus dem für die Auslegung in erster Linie maßgebenden Tarifwortlaut (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) ergeben sich hierfür keine Anhaltspunkte.
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 169/84

    Urlaubsanspruch und Rechtsmißbrauch

    Auszug aus BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 164/89
    Es fehlt jedoch an einem von der Beklagten nach § 287 Satz 2 BGB zu vertretenden Untergang des Leistungsgegenstandes und somit an den Voraussetzungen eines Ersatzurlaubsanspruchs (vgl. BAGE 50, 124, 130 = AP Nr. 16 zu § 3 BürlG Rechtsmißbrauch, zu 5 der Gründe).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84

    Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche

    Auszug aus BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 164/89
    Zu Unrecht verweist die Revision auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. November 1985 (BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung).
  • BAG, 26.05.1988 - 8 AZR 774/85

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 164/89
    Die vom Landesarbeitsgericht herangezogene Entscheidung des Senats vom 26. Mai 1988 (- 8 AZR 774/85 - AP Nr. 19 zu § 1 BUrlG) ist nicht einschlägig.
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